
Die unechte Teilortswahl ist eine Sonderregelung im Kommunalwahlrecht von Baden-Württemberg, die eine ausreichende Repräsentation der einzelnen Ortsteile im Gemeinderat sichern soll. Dabei treten Kandidaten in verschiedenen Wahlkreisen an (z. B. Teilorten oder Wohnbezirken) und können dennoch von Stimmberechtigten aller Teilorte gewählt werden...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Unechte_Teilortswahl

Wahlsystem, bei dem die Kandidaten in verschiedenen Wahlkreisen (Teilorten, Wohnbezirken) kandidieren. Gewählt werden die Kandidaten aber von Wählern aller Teilorte (daher unechte Teilortswahl).
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https://www.wahlrecht.de/lexikon/index.html
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